Mit großem Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, daß untere Baubehörden in Niedersachsen und Schleswig Holstein die Existenzgrundlage gesamter Regionen zerstören. Ohne Rücksicht auf gewachsene Strukturen, Lebensrealität und Einkommensmöglichkeiten werden tausende Existenzen in Frage gestellt.

Auf Sylt, Norderney und in St. Peter Ording sind die ersten Nutzungsuntersagungen für die Vermietung von Ferienwohnungen raus und sollen noch dieses Jahr durchgesetzt werden. Auf Norderney betrifft es ungefähr 90% aller Ferienwohnungen, auf Sylt Schätzungsweise 3500 Vermietungseinheiten, in gesamt Schleswig-Holstein sind ca. 192.00 Gästebetten betroffen. Die Tourismuswirtschaft steht vor einem Scherbenhaufen.

Grund für diese abstruse Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage aller deutschen Ferienregionen ist ein Urteil des OVG Lüneburgs. In diesem Urteil wird festgestellt, daß ein Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig ist und diese im Genehmigungsverfahren – also bereits beim Bau – beantragt werden mußte. Es wird unmissverständlich klargestellt, daß Ferienwohnen nicht unter dem allgemeinen Wohnbegriff fällt. Im Umkehrschluss sind alle Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die nicht als solche bereits im Baugenehmigungsverfahren beantragt und genehmigt wurden unzulässig / illegal. Diese neue Auslegung einer jahrzehntelangen gängigen Praxis bedeutet den wirtschaftlichen Bankrot ganzer Regionen und Branchen. Die eigentliche Zielsetzung mehr Dauermietraum zu schaffen bzw. diesen zu stärken wird durch diese Praxis nicht erreicht.

Der BDFFA setzt sich dafür ein, dass die Politik und Verwaltung für diese Thema sensibilisiert werden und schnellstmöglich diesen unakzeptablen Zustand zu heilen, damit der Deutschlandtourismus weiterhin möglich bleibt und die Existenzgrundlage der Tourismusregionen gesichert wird. Gespräche mit Kreis- und Landesbehörden fanden bereits statt und werden weiter geführt.

Baurecht zerstört Existenzgrundlage an der Küste!