Beitragsordnung – Um als Interessenvertretung und Branchenverband agieren zu können sind finanzielle Mittel erforderlich. Dem Beitrag des Vermieters/der Agentur muss ein echter Mehrwert gegenüberstehen – nur so ist es möglich, eine große Zahl an Mitgliedern anzusprechen. Auf diese Weise wird der Aufbau eines schlagkräftigen Verbands gelingen. Die Schaffung einer Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern ist das zunächst angestrebte Ziel des BDFFA. In der Folge werden dann die Inhalte der Verbandsarbeit Schritt für Schritt umgesetzt.
Die entworfene Beitragsordnung soll zwar einen gut zu verschmerzenden Jahresbeitrag festlegen, gleichzeitig aber auch genügend Geldmittel für den Aufbau des Verbandes sicherstellen. Die Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung diskutiert und verabschiedet.
Als Bemessungsgrundlage wurde die Zahl der betreuten Ferienobjekte festgelegt:
Beitragsklasse | Anzahl von Objekten | Beitrag mtl. | Beitrag jährlich | |
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I | 1-09 | 10,- | 120,- | |
II | 10-49 | 20,- | 240,- | |
III | 50-99 | 30,- | 360,- | |
IV | 100-199 | 50,- | 600,- | |
V | 200-299 | 100,- | 1200,- | |
VI | 300-499 | 130,- | 1560,- | |
VII | 500-x | 160,- | 1920,- | |
0 | Ehrenmitgliedschaft | 0,- | 0,- | |